Michel Borwieck

IT-Freelancer

Für zukunftsorientierte Unternehmen im Raum Itzehoe und Hamburg, die ihre Prozesse digitalisieren, Abläufe vereinfachen und ihre IT effizient nutzen möchten.

Impressum

Michel Borwieck
Freiberuflicher IT-Berater
Birkenweg 8
25524 Itzehoe

Kontakt
Telefon: +4915778290916
E-Mail: [email protected]

Umsatzsteuer-ID
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
DE354450274
Wirtschaftsidentifikationsnummer:
DE354450274

Verbraucherstreitbeilegung/Universalschlichtungsstelle
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Berufshaftpflichtversicherung
Versicherer: Hiscox SA
Niederlassung für Deutschland: Bernhard-Wicki-Str. 3, 80636 München, Deutschland
Geltungsbereich: Weltweit

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)für IT-Dienstleistungen und Werkleistungen von Michel Borwieck („Auftragnehmer“).1. Geltungsbereich(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen dem Auftragnehmer und einem Unternehmer (§ 14 BGB), einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder eines öffentlich-rechtlichen Sondervermögens („Auftraggeber“) über IT-Dienstleistungen oder Werkleistungen.
(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
(3) Für Auftraggeber mit Sitz außerhalb Deutschlands gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
2. Vertragsarten und Leistungsumfang(1) Dienstverträge: Der Auftragnehmer schuldet eine Bemühung (Aufwand), keinen Erfolg. Die Vergütung erfolgt nach Stundensätzen.
(2) Werkverträge: Der Auftragnehmer schuldet einen definierten Erfolg. Die Vergütung erfolgt als Fixpreis oder in Meilensteinen.
(3) Grundlage ist das Angebot in Textform. Erweiterungen (Change-Requests) bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und werden nach Aufwand oder neuem Fixpreis vergütet.
3. Mitwirkungspflichten und Kapazitätsreservierung(1) Der Auftraggeber stellt alle notwendigen Informationen, Zugänge und Entscheidungen unentgeltlich und zeitnah bereit.
(2) Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung führen zur Hemmung vereinbarter Leistungsfristen.
(3) Reservierung: Soweit feste Zeiträume für Dienstleistungen reserviert wurden, hält der Auftragnehmer diese Kapazitäten exklusiv vor. Wünscht der Auftraggeber eine Verschiebung oder Absage weniger als 4 Wochen vor Beginn, kann ein Bereitstellungsentgelt gemäß § 8 dieser AGB fällig werden.
4. Abnahme (nur bei Werkverträgen)(1) Der Auftraggeber ist zur Abnahme verpflichtet, sobald die Leistung funktionswesentlich erbracht wurde.
(2) Fiktive Abnahme: Das Werk gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Übergabe/Abschluss und Aufforderung zur Abnahme wesentliche Mängel in Textform rügt. Der Auftragnehmer wird bei Fristbeginn auf diese Folge gesondert hinweisen.
5. Vergütung und Zahlungsbedingungen(1) Alle Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig.
(2) Verzug: Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie eine Verzugsschaden-Pauschale in Höhe von 40,00 € (§ 288 Abs. 5 BGB) zu fordern.
6. Haftung(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Haftungsdeckel: Die Haftung für reine Vermögensschäden ist pro Schadenfall auf die Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers in Höhe von 1.000.000,00 € begrenzt. Für Sach- und Personenschäden beträgt die Grenze 3.000.000,00 €.
Die Begrenzung gilt nicht für Schäden nach Abs. 1.
(4) Datenverlust: Bei Datenverlust haftet der Auftragnehmer nur für den Aufwand, der zur Wiederherstellung der Daten bei einer ordnungsgemäßen, dem Stand der Technik entsprechenden Datensicherung durch den Auftraggeber erforderlich gewesen wäre.
(5) Die Haftung für indirekte Schäden und entgangenen Gewinn ist bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
7. Rechteeinräumung(1) Mit vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen.
(2) Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, ist die Herausgabe von Quellcodes nicht geschuldet; dem Auftraggeber wird das Werk im Objektcode zur Verfügung gestellt.
(3) Open-Source- und Drittsoftware: Bestehen die Arbeitsergebnisse ganz oder teilweise aus Software von Drittanbietern oder Open-Source-Komponenten, gelten ergänzend die jeweiligen Lizenzbedingungen der Drittanbieter bzw. die einschlägigen Open-Source-Lizenzen. Der Auftragnehmer haftet nicht für Mängel oder Schäden, die auf Fehlern in diesen Drittkomponenten beruhen.
8. Kündigung und Stornierung(1) Dienstverträge können mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
(2) Bei kurzfristiger Stornierung reservierter Zeiträume (weniger als 4 Wochen vor Start) durch den Auftraggeber ohne wichtigen Grund kann der Auftragnehmer ein Stornierungsentgelt in Höhe von 15 % der voraussichtlichen Vergütung für die ersten zwei Monate als pauschalen Schadensersatz verlangen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
(3) Wird ein Werkvertrag nach Beginn der Ausführung durch den Auftraggeber gekündigt, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, richten sich die Ansprüche des Auftragnehmers nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere § 648 BGB.
9. Vertraulichkeit und Datenschutz(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Zusammenhang mit dem Vertrag bekannt gewordenen, nicht-öffentlichen Informationen des jeweils anderen streng vertraulich zu behandeln und nur für Vertragszwecke zu verwenden. Diese Pflicht besteht über das Vertragsende hinaus.
(2) Sofern der Auftragnehmer im Rahmen seiner Tätigkeit personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, handelt er als Auftragsverarbeiter im Sinne der DSGVO. Die Parteien schließen in diesem Fall gesondert einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) ab.
10. Beizug Dritter(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erbringung der geschuldeten Leistungen qualifizierte Dritte (z. B. Subunternehmer oder freie Mitarbeiter) einzusetzen.
(2) Der Auftragnehmer stellt sicher, dass diese Dritten auf die Vertraulichkeit gemäß § 9 dieser AGB verpflichtet werden und die datenschutzrechtlichen Anforderungen (insbesondere bei einer Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO) gewahrt bleiben.
(3) Die Verantwortlichkeit des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber für die ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglichen Pflichten bleibt unberührt (§ 278 BGB).
11. Referenznennung(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber in angemessenem Umfang als Referenz zu nennen. Dies umfasst die Verwendung des Unternehmensnamens, des Firmenlogos sowie eine Kurzbeschreibung des Projekterfolgs in Print- und Digitalmedien (z. B. auf der Website oder in Social-Media-Profilen des Auftragnehmers).
(2) Der Auftraggeber kann diese Zustimmung jederzeit für die Zukunft in Textform widerrufen. Bereits erstellte Werbemittel dürfen innerhalb einer angemessenen Aufbrauchfrist weiterverwendet werden.
12. Schlussbestimmungen(1) Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers (Itzehoe), sofern der Auftraggeber Kaufmann ist.
(2) Sollten Bestimmungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Teile wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
(3) Schriftform: Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform (E-Mail genügt). Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
Stand: 13.01.2026